Im Interesse des Verbraucherschutzes
Die Trinkwasserverordnung wurde geändert. Diese Informationen sind von der Website
Im Januar ist die vierte Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Verschärft wurden u.a. Meldepflichten bei Legionellenbefunden.
Außerdem wurden die Verbraucherinformationsrechte zu Untersuchungsergebnissen erweitert.
Wichtig für den Praktiker: Komponenten oder Produkte, die nicht in eine Trinkwasser-Installation gehören, müssen innerhalb von zwei Jahren ausgebaut werden. Der gesamte Text des Artikels finden Sie hier
Pressedienst des Unternehmens PROFACTOR Armaturen GmbH